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- Erstattung unabhängiger, pflegefachlicher, individueller Gutachten nach zeitnaher Zuständigkeits-/Sachverhaltsprüfung, sowie Prüfung der Unbefangenheit
- nach aktuellen evidenzbasierten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
- sowie langjähriger persönlicher Fachexpertise in zahlreichen Settings des Gesundheitswesens, stets mit kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen (beruflich wie privat)
- Erstattung je nach Auftrag/Fragestellung sowohl nach Aktenlage, als auch mit persönlicher Vor-Ort-Begutachtung
- je nach Fragestellung auch Kindergutachten möglich
- für Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit (SGB)
- für Haftungsfragen in der Pflege, Forderungsklagen etc. (BGB/StGB)
- aber auch für Versicherungsträger, Medicproof, medizinisch-pflegerische Versorgungseinrichtungen, Personen der Rechtsvertretung, Staatsanwaltschaft
- je nach Auslastung vereinzelt auch Privatpersonen (beachten Sie hierzu bitte: ausschließlich unabhängige, unparteiliche Gutachtenerstellung)
- primär tätig in den Bundesländern: Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, weitere auf Anfrage